Barnier-Katalog 2016 - page 82-83

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1 EINLEITUNG
1.1 Diese Bedingungen gelten ausschließlich in Bezug auf sämtliche Ver-
träge über den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch Scapa
Deutschland GmbH,Carl-Reuther-Strasse 3,D-68305 Mannheim („Verkäu-
fer”). Abweichende oder anderslautende Bestimmungen gelten nur, sofern
ausdrücklich schriftlich vereinbart. Diese Verkaufsbedingungen sind
auch auf alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien sowie dann
anwendbar, wenn wir trotz Kenntnis abweichender oder anderslautender
Bestimmungen eine Lieferung vornehmen.
1.2 Einzelvereinbarungen mit dem Käufer (einschließlich begleitender
Vereinbarungen, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor
diesen Bedingungen. Ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Be-
stätigung ist für den Inhalt solcher Vereinbarungen maßgeblich.
2 VERTRÄGE
2.1 Alle Verträge über den Verkauf von Waren durch den Verkäufer unter-
liegen diesen Bedingungen. „Waren” bezeichnet Waren einschließlich
Rohstoffen, Bestandteilen und Fertigprodukten, die der Verkäufer dem Käu-
fer gemäß diesen Bedingungen liefert und die hierin bzw. in der jeweiligen
Bestellung bzw. einer Änderung derselben, die jeweils ordnungsgemäß
vom Käufer und Verkäufer unterzeichnet sind, genauer bezeichnet werden.
2.2 Unsere Angebote sind unverbindlich. Der Käufer muss dem Verkäu-
fer für alle gewünschten Waren eine Bestellung vorlegen („Bestellung»).
Aus der Bestellung müssen die Art und Menge der gewünschten Waren,
die Lieferanschrift, Angaben über etwaige technische Anforderungen des
Käufers („Spezifikation des Käufers») sowie andere jeweils vom Verkäufer
verlangten Angaben hervorgehen.
2.3 Insofern als die Bestellung ein Angebot im Sinne von § 145 BGB dar-
stellt, sind wir berechtigt, das Angebot innerhalb von zwei Wochen
anzunehmen.
2.4 Die Annahme kann schriftlich (d.h. mit Bestellbestätigung) oder durch
Lieferung der Waren an den Käufer und damit Erfüllung des Vertrags („Ver-
trag») erfolgen.
2.5 Die Mitarbeiter oder Beauftragten des Verkäufers sind nur mit schrift-
licher Bestätigung seitens des Verkäufers bevollmächtigt, Erklärungen in
Bezug auf die Waren abzugeben.
3 WARENLIEFERUNG
3.1 Die Waren sind in der Spezifikation des Verkäufers bezüglich der tech-
nischen Anforderungen bzw. Beschreibung beschrieben („Spezifikation”).
3.2 Falls der Verkäufer sich zur Herstellung der Waren in Übereinstim-
mung mit der Spezifikation des Käufers verpflichtet, muss der Verkäufer
sich in angemessenem Umfang bemühen, die Spezifikation des Käufers
zu erfüllen, wobei der Verkäufer jedoch keine Haftung für die Eignung oder
Zweckmäßigkeit der Spezifikation des Käufers übernimmt. Die Spezifika-
tion des Käufers dient lediglich als Richtschnur.
3.3 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, in alleinigem Ermessen Ände-
rungen an der Spezifikation der Waren vorzunehmen, die zur Einhaltung
sämtlicher Sicherheits- oder anderenVorschriften erforderlich sind oder die
keine wesentlichen Auswirkungen auf ihre Qualität oder Leistung haben.
4 PREIS UND ZAHLUNG
4.1 Der Preis der Waren ist der im Vertrag genannte Preis, bzw. bei
Nichtangabe der vom Verkäufer angebotene Preis bzw. bei Nichtangabe
und Nichtangebot der in der vom Käufer veröffentlichten, zum Datum
des Vertrags gültigen Preisliste genannte Preis.
4.2 Der Verkäufer kann bei Erhöhung zahlbarer Steuern den Preis der
Waren mit vorheriger Mitteilung an den Käufer erhöhen.
4.3 Die im Vertrag genannten Zahlungsbedingungen sind streng und
pünktlich einzuhalten.
4.4 Sofern nicht im Vertrag bzw. gemäß den Bestimmungen eines Ange-
bots oder einer Preisliste desVerkäufers anderweitig angegeben,verstehen
sich alle vom Verkäufer genannten Preise ab Werk, und der Käufer trägt die
vollen Kosten für Fracht,Verpackung und Versicherung sowie etwaige dem
Verkäufer in Folge der Lieferung der Waren entstehenden Zusatzkosten,
Lizenz- oder Zollgebühren. Sind im Vertrag keine Bestimmungen bezüglich
der dem Käufer zu berechnenden Frachtgebühren enthalten, so werden
die Frachtgebühren dem Käufer zu dem zum Zeitpunkt des Versands gel-
tenden Satz des Verkäufers in Rechnung gestellt.
4.5 Der Preis versteht sich ausschließlich etwaig anwendbarer Mehrwert-
steuern, die der Käufer dem Verkäufer zu zahlen hat.
4.6 Der Käufer hat dem Verkäufer alle Rechnungen vollständig innerhalb
der im Vertrag genannten Frist und in der dort festgelegten Währung zu
zahlen. Enthält der Vertrag keine solchen Angaben, so ist der Kaufpreis
innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung fällig und netto zahlbar.
4.7 Ab Fälligkeitstag laufen Verzugszinsen in Höhe von 8% jährlich über
dem jeweiligen Basiszinssatz auf. Wir behalten uns das Recht vor, bei
Verzug weitere Entschädigung zu verlangen.
4.8 Falls nach Vertragserfüllung ersichtlich wird, dass unsere Forderung
aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Käufers (z.B. Antrag auf
Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) gefährdet ist, sind wir gemäß der
gesetzlichen Bestimmungen zur Leistungsverweigerung berechtigt, von
dem Vertrag zurückzutreten (u.U. nach Fristsetzung, § 321 BGB). Im Falle
eines Vertrags über Sonderanfertigungen (unvertretbare Sache), können
wir unseren sofortigen Rücktritt erklären; die gesetzlichen Bestimmungen
bezüglich Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben davon unberührt.
4.9 Der Käufer hat nur insofern Anspruch auf Aufrechnung, als die Gegen-
forderung des Käufers durch ein rechtlich verbindliches Gerichtsurteil
bestätigt bzw. festgelegt wird oder unbestritten bleibt. Der Käufer hat nur
insofern Anspruch auf Rückbehaltungsrechte, als diese sich auf dasselbe
Geschäft beziehen.
5 LIEFERUNG
5.1 Die Lieferung erfolgt ab Werk, sofern nicht in der Bestellbestätigung
bzw. der Rechnung anderweitig festgelegt.
5.2 Die Lieferung erfolgt unter der Bedingung der zeitgerechten und ord-
nungsgemäßen Erfüllung sämtlicher Pflichten des Käufers. Einreden des
nichterfüllten Vertrags sind hiermit vorbehalten.
5.3 Die Lieferfrist wird jeweils im Einzelfall vereinbart bzw. von uns bei
Annahme der Bestellung festgelegt.
5.4 Ist es uns aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht möglich,
verbindliche Liefertermine einzuhalten, werden wir den Käufer darüber
unverzüglich unterrichten und zugleich den voraussichtlichen neuen Lie-
fertermin nennen. Ist die Erfüllung selbst innerhalb der neuen Lieferfrist
nicht möglich, haben wir Anspruch auf vollständigen oder teilweisen
Rücktritt von dem Vertrag. Vom Käufer geleistete Zahlungen werden
unverzüglich zurückerstattet.
5.5 Im Falle eines Annahmeverzugs oder einer anderen Mitwirkungs-
pflichtverletzung seitens des Käufers haben wir Anspruch auf Ersatz für
sich daraus ergebenden Schaden wie u.a. etwaige zusätzliche Kosten.
Weiterer Schadensersatz bleibt vorbehalten. In diesem Fall geht das Scha-
dens- oder Verlustrisiko an den Waren zum Zeitpunkt des betreffenden
Verzugs bzw. der Mitwirkungspflichtverletzung auf den Käufer über.
5.6 Der Verkäufer kann die Waren in Raten liefern, sofern dies dem Käufer
zumutbar ist. Die Nichtvornahme einer Lieferungsrate macht den Vertrag
nicht in Bezug auf andere Folgelieferungen nichtig.
5.7 Der Verkäufer kann dem Käufer gelieferte, vertragsgemäße Waren
nach alleinigem Ermessen des Verkäufers zurücknehmen, sofern der
Verkäufer innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung der Waren über die ge-
plante Rückgabe unterrichtet worden ist. In dem Fall ist der Käufer für die
Zahlung von 50% des Rechnungspreises zuzüglich anwendbarer MWSt,
Verpackungskosten, Rücknahmegebühr sowie etwaige Kosten für den
Transport an den Käufer verantwortlich. Die Kosten für das Zurückschicken
der Waren an den Verkäufer trägt der Käufer.
6 GEWÄHRLEISTUNG
6.1 Die Rechte des Käufers im Falle von Sach- und Rechtsmängeln
(einschließlich Fehl- und Minderlieferung und unsachgemäßer Installation
oder fehlerhafter Aufbauanleitung) unterliegen den gesetzlichen Bestim-
mungen, sofern nicht nachstehend anderweitig festgelegt. In allen Fällen
bleiben die gesetzlichen Sonderregeln in Bezug auf die Schlusslieferung
von Waren an einen Verbraucher (Lieferantenregress) gemäß §§ 478, 479
BGB unberührt.
6.2 Grundlage unserer Mängelhaftung ist in erster Linie unsere Vereinba-
rung über die Beschaffenheit derWaren.Die Beschreibungen der als solche
bezeichneten Waren (einschließlich der Beschreibungen der Hersteller), die
dem Käufer vorgelegt oder anderweitig in den Vertrag mit aufgenommen
werden, gelten als eine solche Vereinbarung.
6.3 Liegt keine ausdrückliche Vereinbarung über die Beschaffenheit der
Waren vor, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir übernehmen
keine Haftung für öffentliche Erklärungen seitens eines Herstellers oder
anderer Dritter (wie z.B. Werbeaussagen).
6.4 Voraussetzung für einen Gewährleistungsanspruch seitens des Käufers
ist die vollständige Einhaltung sämtlicher Vorgaben in Bezug auf Prüfung
und Beanstandung durch den Käufer, wie in § 377 HGB festgelegt.
6.5 Weisen die gelieferten Waren Mängel auf, so kann der Käufer als
Nacherfüllung nach seiner Wahl entweder die Mangelbeseitigung oder eine
mangelfreie Ersatzlieferung verlangen. Gibt der Käufer nicht an, welche
dieser beiden Rechte er in Anspruch nimmt, können wir eine angemessene
Frist festlegen. Meldet sich der Käufer nicht, so fällt die Wahl an uns.
6.6 Wir sind berechtigt, eine geschuldete Nacherfüllung von der Zahlung
des fälligen Kaufpreises durch den Käufer abhängig zu machen. Dabei ist
der Käufer jedoch berechtigt, einen angemessenen Teil des Kaufpreises,
der dem Wert des Mangels entspricht, einzubehalten.
6.7 Forderungen seitens des Käufers für Schadensersatz oder Rücker-
stattung von Auslagen unterliegen Ziffer 9 und sind darüber hinaus aus-
geschlossen.
VERKAUFS-UND LIEFERBEDINGUNGEN
7 EIGENTUM UND RISIKO
7.1 Verlangt der Käufer den Versand der Waren, so geht das Verlust- bzw.
Schadensrisiko an den Waren bei Versendung an den Käufer über.
7.2 Sofern nichts Gegenteiliges angegeben ist, ist der Käufer vom Datum,
an dem das Risiko an den Käufer übergeht, für die Versicherung der betref-
fenden Waren verantwortlich.
8 EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Wir behalten das Eigentum an den Waren bis zum vollständigen Erhalt
aller Zahlungen vor. Bei Vertragsverletzung seitens des Käufers wie u.a.
Zahlungsverzug haben wir Anspruch auf Inbesitznahme der Waren.
8.2 Bis zum Übergang des Eigentums an den Waren an den Käufer:
8.2.1 hält der Käufer die Waren als Treuhänder des Verkäufers und
bewahrt die Waren getrennt von denen des Käufers und Dritter auf und
lagert, schützt, versichert und kennzeichnet die Waren als das Eigentum
des Verkäufers; und
8.2.2 ist der Käufer berechtigt, die Waren im gewöhnlichen Geschäftsgang
zum vollen Marktwert weiterzuverkaufen, muss jedoch dem Verkäufer
Rechenschaft über die Erlöse aus dem Verkauf oder anderweitig der Waren
einschließlich Versicherungserlösen abgeben und solche Erlöse getrennt
von Geldern oder Sachen des Käufers und Dritter halten.
8.3 Bis zur vollständigen Begleichung des Kaufpreises muss uns der Käufer
umgehend schriftlich in Kenntnis setzen, falls die Waren den Rechten Drit-
ter oder anderen Belastungen unterworfen werden.
8.4 Der Käufer darf Waren vorbehaltlich des obigen Eigentumsvorbehalts
nur im Laufe des gewöhnlichen Geschäftsgangs weiter verkaufen. Für
einen solchen Fall überträgt der Käufer hiermit sämtliche aus einem sol-
chen Weiterverkauf entstehenden Forderungen, ungeachtet, ob die Waren
verarbeitet worden sind oder nicht, an uns („Sicherheiten”). Unbeschadet
unseres Rechts, direkte Zahlung zu verlangen, ist der Käufer berechtigt,
Zahlung auf die übertragenen Forderungen zu erhalten. Zu diesem
Zweck erklären wir uns damit einverstanden, insofern keine Zahlung auf
die übertragenen Forderungen zu verlangen, als der Käufer allen seinen
Zahlungsverpflichtungen nachkommt und kein Antrag auf Insolvenz- oder
ein ähnliches Verfahren oder die Aussetzung von Zahlungen in Bezug auf
den Käufer gestellt worden ist.
8.5 Insofern als die obigen Sicherheiten die besicherte Forderung um
mehr als 10% übersteigen, sind wir verpflichtet, nach unserer Wahl diese
Sicherheiten auf Anfrage des Käufers freizugeben.
9 HAFTUNG
9.1 Entsteht dem Käufer ein Schaden, der durch den Verkäufer oder dessen
Stellvertreter vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wor-
den ist,so sind die gesetzlichen Bestimmungen anwendbar.Das gleiche gilt
für Schäden aufgrund von Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung seitens des Verkäufers oder
dessen Stellvertretern resultieren.
9.2 Bei Sachschäden oder Vermögensschäden, die durch Fahrlässigkeit
seitens des Verkäufers oder dessen Stellvertretern (außerhalb des Anwen-
dungsbereichs von 9.1) entstehen, haftet der Verkäufer nur im Falle der
Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch beschränkt auf
vorhersehbaren Schaden, der für diese Art von Verträgen typisch ist, sowie
im Verzugsfall auf 5% des Wertes der Bestellung.
9.3 In jedem Fall bleiben die Haftungsbestimmungen des deutschen Pro-
dukthaftungsgesetzes unberührt.
9.4 Insofern als der Verkäufer gemäß Ziffer 9.2 nur in Höhe typisch vorher-
sehbaren Schadens haftbar ist, ist der Verkäufer nicht für durch einen
Mangel verursachten mittelbaren oder Folgeschaden oder entgangenen
Gewinn haftbar.
9.5 Unabhängig vom Rechtsgrund ist die Haftung des Verkäufers in allen
anderen Fällen außer den oben genannten ausgeschlossen.
9.6 Der Haftungsausschluss des Verkäufers gilt auch für die persönliche
Haftung von Gehaltsempfängern, Mitarbeitern, Angestellten, Stellvertretern
und Beauftragten des Verkäufers.
10 VERJÄHRUNG
10.1 Unbeschadet des § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Ver-
jährungsfrist für Forderungen, die aus Sach- und Rechtsmängeln entste-
hen, ein Jahr ab Lieferung.
10.2 Handelt es sich bei den Waren jedoch um eine Sache, die zu ihrem
beabsichtigten Zweck in einem Gebäude verwendet worden ist und Mängel
verursacht hat (Baustoffe), so beträgt die Verjährungsfrist in Übereinstim-
mung mit den gesetzlichen Bestimmungen 5 Jahre ab Lieferung (§ 438
Abs. 1 Nr. 2 BGB). §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB, 438 Abs. 3 BGB und 479 BGB
bleiben davon ebenfalls unberührt.
11 ANLEITUNGEN UND
ARBEITSSICHERHEIT
Der Käufer muss sämtliche vom Verkäufer mit oder im Zusammenhang
mit den Waren bereitgestellten Anleitungen, Warnungen, Datenblätter und
anderen Materialien (die u.a. die Arbeitssicherheit betreffen) streng ein-
halten (und für eine Einhaltung seitens seiner Mitarbeiter und Beauftragen
sorgen) und bei Lieferung der Waren Sorge tragen, dass diese Materialien
im Lieferumfang enthalten sind.
12 ÜBERTRAGUNG
12.1 Der Käufer darf den Vertrag oder einen Teil desselben nicht ohne
vorherige schriftliche Genehmigung des Verkäufers übertragen.
12.2 Der Verkäufer darf den Vertrag oder einen Teil desselben an eine Per-
son, Firma oder ein Unternehmen übertragen.
13 ALLGEMEINES
13.1 Wird eine Bestimmung des Vertrags von einem Gericht, Schieds-
gericht oder einer Verwaltungsbehörde im zuständigen Gerichtsbezirk
gänzlich oder teilweise für ungesetzlich, ungültig, nichtig, anfechtbar, nicht
durchsetzbar oder nicht zumutbar erkannt, so gilt sie im Umfang dieser
Ungesetzlichkeit, Ungültigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Nichtdurch-
setzbarkeit oder Unzumutbarkeit als trennbar, wobei die verbleibenden
Bestimmungen des Vertrags und der verbleibende Teil der betreffenden
Bestimmung uneingeschränkt in Kraft bleiben.
13.2 Der Verzicht seitens des Verkäufers auf die Verfolgung eines
Verstoßes gegen oder Verzugs in Bezug auf eine Bestimmung des
Vertrags durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf die Verfolgung späterer
Verstoß- oder Verzugsfälle und hat keinerlei Auswirkungen auf die übrigen
Vertragsbestimmungen
13.3 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand ist
Mannheim. Der Verkäufer ist darüber hinaus berechtigt, am Geschäftssitz
des Käufers Klage zu erheben.
13.4 Alle vertraulichen Informationen, die sich auf das Geschäft und die
Verfahren des Verkäufers beziehen und die im Zusammenhang mit dem
Vertrag in Besitz des Käufers gelangen, sind vom Käufer streng vertrau-
lich zu behandeln und dürfen Dritten nicht ohne vorherige Genehmigung
seitens des Verkäufers offengelegt werden.
13.5 Nichts in diesen Bedingungen ausdrücklich oder stillschweigend
Enthaltene gilt als Übertragung von Rechten an den Käufer zur Verwen-
dung von die Waren betreffenden Handelsmarken, Dienstleistungsmarken,
Geschmacksmuster oder anderen Urheberrechten, die dem Verkäufer oder
mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen gehören bzw. durch diese
lizenziert worden sind.
14 MITTEILUNGEN
Einschlägige Erklärungen und Anzeigen, die der Käufer nach
Vertragsabschluss abgibt (z.B. Fristsetzung, Mängelanzeigen,
Rücktritts- und Minderungsanzeigen) bedürfen der Schriftform.
83
Scapa setzt für
die Auslieferung professionelle
Spediteure ein.
1...,62-63,64-65,66-67,68-69,70-71,72-73,74-75,76-77,78-79,80-81 84
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